Wismarer Segler-Verein 1911 e.V.
53° 54' 06" N / 011° 26' 06" E
Hansestadt Wismar - Mecklenburg/Vorpommern

 
Satzung des WSV 1911 PDF Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
Satzung des WSV 1911
Mitgliedschaft §4-§9
Organe des Vereins §10-§17
Beiträge und Gebühren §18-§24

§ 18. Beiträge und Gebühren der Mitglieder
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Segler - VereinAufnahmegebühren, Jahresbeiträge, Umlagen, Liegeplatzgelder für Mitglieder und Gäste, Gebühren und Entgelte für nicht geleisteten Arbeitsdienst. Näheres regelt die Beitragsordnung.
Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.
Die Höhe der jeweiligen Jahresbeiträge, Umlagen, Liegeplatzgelder und Entgelte werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Zahlungen sind mit Zugang der Vereinsrechnung fällig. In besonderen Fällen
kann der Vorstand Stundung oder Erlaß gewähren.
Gebühren
für die Benutzung vom Verein unterhaltenden Anlagen und Einrichtungen können von Mitgliedern und Nichtmitgliedern erhoben werden. Die Höhe der Gebühren wird vom Vorstand festgesetzt.
Ermäßigung und Erlaß
Der Vorstand ist berechtigt, auf schriftlichen Antrag, einzelnen Mitgliedern und Gruppen von Mitgliedern die Eintrittsgelder, Beiträge und Gebühren zu ermäßigen und in Ausnahmefällen zu erlassen, wenn wirtschaftliche oder andere Umstände dies rechtfertigen und erfordern.

§ 19. Haushaltsplan
Für jedes Geschäftsjahr ist vom Vorstand ein ordentlicher Haushaltsplan aufzustellen.
Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht übersteigen.

§ 20. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 21. Kassenprüfung
Unmittelbar nach Beendigung des Geschäftsjahres hat die Prüfung der Wirtschaft- und Kassenführung zu erfolgen.
Zur Prüfung werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung 2 Revisoren gewählt. Ein Revisor scheidet alljährlich aus.
Der Vorstand hat für das vergangene Geschäftsjahr den Kassen- und Jahresabschluß aufzustellen und der ordentlichen Mitgliederversammlung vorzulegen. Auf Antrag erteilt die Versammlung dem Schatzmeister Entlastung.
Zusätzlich können der Vorstand und die Mitgliederversammlung jederzeit eine Kassenprüfung durch einen Revisor beschließen.

§ 22. Ordnung
Zur Durchführung der Satzung gibt sich der Segler - Verein eine Beitragsordnung, eine Hafenordnung, eine Bootslagerordnung, eine Bootsordnung vereinseigener Fahrzeuge, eine Segelordnung für die Jugendgruppe und eine Ehrenratsordnung.
Die Ordnungen werden vom Vorstand, den Ausschußvorsitzenden und den Obleuten mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen.

§ 23. Haftung
Die Benutzung der Vereinsanlagen geschieht auf eigen Gefahr. Für Schäden oder Unfälle haftet der Verein nur im Rahmen bestehender Versicherungen.

§ 24. Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung können nur auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Satzungsänderung muß in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt sein.
Für den Beschluß ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.

In Kraft treten dieser Satzung
Die vorliegende Fassung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung
am 05.06.1998 beschlossen und in Kraft gesetzt.

§ 14. Wahl des Vorstandes
am 26.03.00 wurde Wahlzeit von 2 auf 3 Jahre beschlossen